08.05.2025
Kompostierbare Biofolien-Müllbeutel gehören nicht in die Biotonne

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die Verwendung von kompostierbaren Biofolien-Müllbeuteln zu unterlassen. Da die kompostierbaren Müllbeutel sich in der Schnellvergärungsanlage zu langsam zersetzen, sind diese im Landkreis Waldshut untersagt. Zudem können sie nicht von herkömmlichen Folienbeuteln unterschieden werden und werden daher aussortiert.
In der Biotonne erlaubt sind:
- Zeitungspapier
- Papiertüten OHNE Beschichtung
- Küchenpapier