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Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut

Wertstoffoase - Gutes weitergeben, Schönes finden

Allgemeine Informationen

Die Wertstoffoase ist ein Pilotprojekt des Landkreises Waldshut. Auf dem Recyclinghof in Küssaberg erhalten Gebrauchtwaren ein neues Leben. Bei diesen Gebrauchtwaren handelt es sich um Gegenstände, die normalerweise als Wertstoff (Abfall) auf dem Recyclinghof gelandet wären. Mit diesem innovativen Projekt gibt es einen weiteren wichtigen Baustein in den Bemühungen zur Abfallvermeidung im Landkreis Waldshut.

Ansprechpartner

  • Grünkompostanlage Küssaberg
    Tel. 07741 / 1618

Wie funktioniert die Wertstoffoase?

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gut erhaltene, saubere und funktionsfähige Gegenstände bei den Mitarbeitern abzugeben. Diese werden dann in dem eigens dafür gebauten und gekennzeichneten Häuschen auf dem Recyclinghof ausgestellt. Interessenten können diese besichtigen und kostenlos mitnehmen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Privathaushalte! Flohmarkbetreiber und gewerbliche Verkäufer sind ausgeschlossen.

Wichtig:
  • Sowohl Annahme als auch Abgabe der Gegenstände können zu den Öffnungszeiten der Grünkompostanlage erfolgen.
  • Der Betrieb des Recyclinghofs darf hierbei jedoch nicht beeinträchtigt werden. Es besteht daher kein Anspruch auf sofortige Annahme/Abgabe der Gegenstände. Gegebenenfalls muss der Recyclinghof deshalb zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgesucht werden. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.
  • Gegenstände dürfen ausschließlich aus dem Wertstoffhaus entnommen werden. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände aus dem Container zu entnehmen. Dies stellt juristisch einen Diebstahl dar, da der Wertstoff bereits in das Eigentum des Landkreises Waldshut übergegangen ist. Zudem bestehen ein hohes Verletzungsrisiko und Unfallgefahr (Stürze, Scherben, etc.).
  • Eine Aufarbeitung durch die Mitarbeiter findet nicht statt.
  • Die Gegenstände werden unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung abgegeben. Ergänzende Hinweise dazu unter der Überschrift „Haftungsausschluss.“
  • Um eine faire Verteilung zu gewährleisten, dürfen pro Besuch nur begrenzt Gegenstände entnommen werden – in Absprache mit dem Personal.

Was wird angenommen?

Gut erhaltene saubere und funktionsfähige Gegenstände wie z. B.
  • Geschirr und Besteck (jeweils nur im kompletten Set), Töpfe, Pfannen
  • Freizeit und Sportartikel wie Ski/Snowboard, Walking- und Skistöcke, Inliner, Roller und Fahrräder
  • Kinderwagen
  • Kinderspielzeug wie Puzzles und Brettspiele (nur vollständig), saubere Kuscheltiere, Sandkastenspielzeug, Bobbycar
  • Mechanische Werkzeuge aller Art, z. B. Hammer, Zange etc. (keine elektrischen Werkzeuge)
  • Hochwertige Möbelstücke (abhängig von der Größe) auf vorherige Anfrage beim Personal

Was wird NICHT angenommen?

  • Stark verschmutzte, unvollständige, beschädigte oder defekte Gegenstände
  • Sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte (aufgrund von Sicherheits- und Gewährleistungsrichtlinien)
  • Textilien wie Teppiche, Bettdecken, Stoffe aller Art, normale Alltagskleidung
  • Verbrauchs- und Hygieneartikel
  • Lebensmittel
  • Bücher & Zeitschriften (Nutzen Sie die Buchkammer Waldshut)
  • Gefährliche Gegenstände wie z. B. Waffen jeglicher Art, Schadstoffe, Chemikalien, Farben und Lacke
  • Große, sperrige Gegenstände wie Couch, Bett, Schrank

Haftungsausschluss für die Mitnahme gebrauchter Sport-, Fitness- und Freizeitgeräte

Wichtiger Hinweis: Dieser Haftungsausschluss regelt die Bedingungen für die unentgeltliche Überlassung gebrauchter Gegenstände aus der Wertstoffoase des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (EBA) des Landkreises Waldshut.

Dieser Haftungsausschluss gilt ausschließlich für die Mitnahme gebrauchter Sport-, Fitness- und Freizeitgeräte sowie sonstiger Gegenstände, deren Nutzung aufgrund ihrer Bauart oder ihres Verwendungszwecks mit erhöhten Sicherheits- oder Verletzungsrisiken verbunden sein kann. Hierzu zählen insbesondere Fahrräder, Roller, Inlineskates, Skateboards, Ski, Snowboards, Schlitten, Kraft- und Fitnessgeräte (z.B. Hantelbänke) sowie vergleichbare Gegenstände. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.

Das Formular, das Sie bei Mitnahme der obigen Geräte unterschreiben müssen, ist auf dieser Website unter „Broschüren und Downloads/Infomaterial Recyclinghöfe und Wertstoffe“ zu finden. Es liegt in Papierform in der Wertstoffoase zum Unterschreiben aus.

In der Papierform bestätigen Sie mit Datum, Unterschrift und Nennung der übernommenen Gegenstände, dass Sie diese vor der Mitnahme selbst sorgfältig in Augenschein genommen haben. Und dass Sie die alleinige Verantwortung für deren Zustand nach der Übernahme, den weiteren Gebrauch, die Verkehrssicherheit (soweit relevant) und die sachgerechte Entsorgung am Ende ihrer Nutzungsdauer unternehmen.

Alternativen zur Wertstoffoase

Gegenstände, die nicht in der Wertstoffoase angenommen oder abgegeben werden können, z. B. große Möbelstücke Sofas, Betten, Schränke etc., können ggf. im Verschenkmarkt angeboten oder gesucht werden.

Oder schauen Sie im Zero-Waste-Index nach. Der Zero-Waste-Index vermittelt regionale Reparaturwerkstätten, Repair-Cafés oder Verleih- und Vermietungsservices.

In der Buchkammer haben Sie die Möglichkeit, Ihre gut erhaltenen Bücher kostenlos abzugeben. Außerdem können Sie gemütlich stöbern und Bücher kostenlos mitnehmen.