Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Abfall ABC Abfall App Aktuelles Müllkalender Über uns Kontakt
Landkreis WaldshutAbfallwirtschaft
Landkreis
Waldshut

Altholz

Allgemeine Informationen

Zum Altholz (Klassen A I bis A III) gehören alle Holzabfälle mit Ausnahme von A IV-Holz (z. B. Holz aus dem Außenbereich). Einzelstücke sollten möglichst nicht mehr als 50 kg wiegen und nicht breiter als 1,50 m sein. Altholz, das außerhalb von Umbaumaßnahmen in Haushalten anfällt (insbesondere Möbelholz) kann entweder auf den Recyclinghöfen selbst abgegeben werden oder man kann es auch bequem vor der Haustüre abholen lassen.

Holz aus Umbaumaßnahmen muss gebührenpflichtig entsorgt werden.

Jeder Haushalt erhält zu Beginn eines Jahres zwei Abrufkarten mit dem Müllkalender. Ihre Abrufkarten finden Sie dort auf der letzten Seite. Mittels der Abrufkarten, aber auch per Telefax, Onlinebestellung, Telefon oder E-Mail können Sie die Abholung Ihres Möbelholzes beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft buchen. Eine Bestellung verbraucht je nach der zu entsorgenden Menge (2 oder 4 m³) eine bzw. zwei Abrufkarten. Werden mehr als 2 Abrufkarten verwendet, wird die übersteigende Sperrmüll-/Möbelholzmenge in Rechnung gestellt.
Sollten Sie Ihre Abrufkarten verloren haben, können Ersatzkarten über die Bürgermeisterämter bezogen werden. Alternativ können diese auch beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut abgeholt werden.

Falls Sie für die Buchung einer Abholung andere Bestellarten als die Abrufkarte nutzen, z. B. die telefonische Anmeldung oder die Online-Anmeldung, brauchen Sie keine Abrufkarte. Diese Anmeldung wird dann wie eine Abrufkarte behandelt und im System bei Ihrem Gebührenkonto hinterlegt.

Erfassung und Anmeldung bei Abruf

Muster einer Abrufkarte aus dem Jahr 2023, Vorder- und RückseitePro Jahr und Haushalt können maximal zwei Abholungen à 2 m³ kostenlos gebucht werden. Übersteigende Mengen werden in Rechnung gestellt.

Geben Sie bitte Art und Anzahl der Möbelholzteile auf der Abrufkarte oder den anderen gewählten Bestellarten an und senden Sie diese an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut. Bitte füllen Sie die Karten/die Bestellung vollständig aus mit Kundennummer, vollständigem Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen und ggf. Unterschrift.

Der Abholtermin wird Ihnen in der Regel schriftlich oder per E-Mail innerhalb von zwei Wochen nach der Beauftragung mitgeteilt. Wichtig: Wenn Sie die Benachrichtigung per E-Mail gewählt haben, schauen Sie unbedingt auch im Spam-Ordner nach bzw. in Unterordnern, z. B. Werbung oder Newsletter. Sollten Sie nach zwei Wochen keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte dringend an unseren Kundenservice unter der Nummer (07751) 86-5432.

Bitte beachten Sie, dass Möbelholz vom Sperrmüll getrennt eingesammelt wird. Bitte legen Sie daher Sperrmüll und Möbelholz getrennt voneinander zur Abholung bereit.

Sollten Sie den Abholtermin nicht einhalten können, verständigen Sie bitte ebenfalls umgehend den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter Tel. 07751 / 86-5432.

Selbstanlieferung

Alternativ kann Möbelholz (bis zu 2 m³) kostenlos und ohne Abrufkarte auf den Recyclinghöfen des Landkreises angeliefert werden.

Alles, was per Definition NICHT zum Altholz A I bis A III (siehe unten) gehört, muss kostenpflichtig entsorgt werden.

Kontakt und Expressabholung für ganz Eilige

Was gehört zum Altholz (A I bis A III)?

Was gehört NICHT zum Altholz?

Diese Hölzer können nur kostenpflichtig abgegeben werden bei
Ihr Produkt ist nicht in der Liste und Sie sind unsicher was zum Altholz gehört? Nutzen Sie unser Abfall-ABC.

+
FAQ Altholz

+
Wieso ist die Entsorgung von Holz aus dem Außenbereich oder vom Bau kostenpflichtig?

Je nach Herkunft kann dieses verarbeitete Holz erhebliche Mengen an gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen enthalten (z. B. Imprägnierung). Für diese Althölzer ist daher eine besondere Aufbereitung und Entsorgung notwendig. Dies verursacht deutlich höhere Kosten, die nicht in der Jahresgrundgebühr enthalten sind.

+
Wieviel sind 2 m³ Altholz?

Beispielbilder für 2 m² finden Sie in der Rubrik Sperrmüll.

+
Ich habe meine Abrufkarte für Altholz/Sperrmüll verlegt. Was kann ich tun?

Wollen Sie Altholz (A I bis A III) selbst auf den Recyclinghof bringen, brauchen Sie die Abrufkarte, die jedem Müllkalender beiliegt, NICHT! (Achtung: Diese Regelung gilt NICHT für Sperrmüll). Wenn Sie Altholz (A I bis A III) bei sich zuhause abholen lassen und dies schriftlich beantragen möchten, dann benötigen Sie eine Abrufkarte. In diesem Fall können Sie bei Ihrer Gemeinde einen neuen Müllkalender erhalten und die Karten dann entnehmen. Bei mehr als 2 m³ Altholz werden beide Karten benötigt. Wenn Sie Ihr Altholz abholen lassen und die Anmeldung online vornehmen, wird eine Abrufkarte nicht benötigt. Die Online-Anmeldung wird dann wie eine Abrufkarte behandelt und im System bei Ihrem Gebührenkonto hinterlegt. Gleiches gilt, wenn Sie die Anmeldung für eine Abholung von Altholz telefonisch vornehmen. Auch hier wird keine Abrufkarte benötigt, und Ihre Anmeldung wird im System hinterlegt.
Achtung: Diese Regelung gilt generell NICHT für A IV-Altholz

+
Ich muss als Privathaushalt ein ganzes Haus ausräumen und habe wesentlich mehr als 4 m³ Altholz. Wo und wie kann ich das entsorgen?

In diesem Fall haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Sie transportieren Ihr Altholz selbst zur Deponie Lachengraben in Wehr. Hier kann Altholz auch in größeren Mengen als 4 m³ kostenpflichtig abgegeben werden. Die Gebühren hierfür finden Sie unter Gebührenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten.
  • Besteht keine Möglichkeit, die große Menge selbst zu transportieren, beauftragen Sie am besten einen gewerblichen Abfallentsorger (kostenpflichtig) mit dieser Aufgabe. Gewerbliche Abfallentsorger finden Sie z. B. in den Gelben Seiten.

+
Wie schnell geht eine Abholung von Altholz, nachdem ich sie beantragt habe?

Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.

+
Wie erfahre ich den Abholtermin, damit ich das Altholz rechtzeitig bereitstelle?

Sie werden schriftlich oder per E-Mail von der Entsorgungsfirma benachrichtigt. Wichtig: Wenn Sie die Benachrichtigung per E-Mail gewählt haben, schauen Sie unbedingt auch im Spam-Ordner nach bzw. in Unterordnern wie z. B. Werbung oder Newsletter.

Sollten Sie nach zwei Wochen keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte dringend an den Kundenservice unter der Nummer (07751) 86-5432. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Beauftragung.

+
Die Zeitspanne von 4 Wochen für eine Abholung ist zu lange – ich brauche den Termin eher! Welche Möglichkeiten gibt es?

Für ganz Eilige gibt es die Möglichkeit der Expressabholung gegen eine Gebühr von 126 €. Bestellen Sie diesen Service bitte unter der Telefonnummer 07751/86-5432 beim Kundendienst oder unter abfallwirtschaft@landkreis-waldshut.de

+
Ich kann den mir genannten Abholtermin leider nicht einhalten.

Verständigen Sie bitte umgehend den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07751/86-5432 oder per Mail unter abfallwirtschaft@landkreis-waldshut.de

+
Warum muss bei der Abholung das Altholz vom Sperrmüll getrennt im Hof/auf dem Gehweg bereitgestellt werden?

Da Altholz und Sperrmüll getrennt verwertet werden, kommen auch zwei separate Entsorgungsfahrzeuge. Während Sperrmüll generell thermisch verwertet (verbrannt) wird, wird aus Altholz z. B. eine neue Spanplatte.

Annahmestellen