FAQ - Häufig gestellte Fragen
+FAQ Altholz
+Wieso ist die Entsorgung von Holz aus dem Außenbereich oder vom Bau kostenpflichtig?
Je nach Herkunft kann dieses verarbeitete Holz erhebliche Mengen an gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen enthalten (z. B. Imprägnierung). Für diese Althölzer ist daher eine besondere Aufbereitung und Entsorgung notwendig. Dies verursacht deutlich höhere Kosten, die nicht in der Jahresgrundgebühr enthalten sind.
Annahmestellen
+Wieviel sind 2 m³ Altholz?
Beispielbilder für 2 m² finden Sie in der Rubrik Sperrmüll.
+Ich habe meine Abrufkarte für Altholz/Sperrmüll verlegt. Was kann ich tun?
Wollen Sie Altholz (A I bis A III) selbst auf den Recyclinghof bringen, brauchen Sie die Abrufkarte, die jedem Müllkalender beiliegt, NICHT! (Achtung: Diese Regelung gilt NICHT für Sperrmüll). Wenn Sie Altholz (A I bis A III) bei sich zuhause abholen lassen und dies schriftlich beantragen möchten, dann benötigen Sie eine Abrufkarte. In diesem Fall können Sie bei Ihrer Gemeinde einen neuen Müllkalender erhalten und die Karten dann entnehmen. Bei mehr als 2 m³ Altholz werden beide Karten benötigt. Wenn Sie Ihr Altholz abholen lassen und die Anmeldung online vornehmen, wird eine Abrufkarte nicht benötigt. Die Online-Anmeldung wird dann wie eine Abrufkarte behandelt und im System bei Ihrem Gebührenkonto hinterlegt. Gleiches gilt, wenn Sie die Anmeldung für eine Abholung von Altholz telefonisch vornehmen. Auch hier wird keine Abrufkarte benötigt, und Ihre Anmeldung wird im System hinterlegt.
Achtung: Diese Regelung gilt generell NICHT für A IV-Altholz
Achtung: Diese Regelung gilt generell NICHT für A IV-Altholz
+Ich muss als Privathaushalt ein ganzes Haus ausräumen und habe wesentlich mehr als 4 m³ Altholz. Wo und wie kann ich das entsorgen?
In diesem Fall haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie transportieren Ihr Altholz selbst zur Deponie Lachengraben in Wehr. Hier kann Altholz auch in größeren Mengen als 4 m³ kostenpflichtig abgegeben werden. Die Gebühren hierfür finden Sie unter Gebührenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten.
- Besteht keine Möglichkeit, die große Menge selbst zu transportieren, beauftragen Sie am besten einen gewerblichen Abfallentsorger (kostenpflichtig) mit dieser Aufgabe. Gewerbliche Abfallentsorger finden Sie z. B. in den Gelben Seiten.
+Wie schnell geht eine Abholung von Altholz, nachdem ich sie beantragt habe?
Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
+Wie erfahre ich den Abholtermin, damit ich das Altholz rechtzeitig bereitstelle?
Sie werden schriftlich oder per E-Mail von der Entsorgungsfirma benachrichtigt. Wichtig: Wenn Sie die Benachrichtigung per E-Mail gewählt haben, schauen Sie unbedingt auch im Spam-Ordner nach bzw. in Unterordnern wie z. B. Werbung oder Newsletter.
Sollten Sie nach zwei Wochen keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte dringend an den Kundenservice unter der Nummer (07751) 86-5432. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Beauftragung.
Sollten Sie nach zwei Wochen keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte dringend an den Kundenservice unter der Nummer (07751) 86-5432. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Beauftragung.
+Die Zeitspanne von 4 Wochen für eine Abholung ist zu lange – ich brauche den Termin eher! Welche Möglichkeiten gibt es?
Für ganz Eilige gibt es die Möglichkeit der Expressabholung gegen eine Gebühr von 126 €. Bestellen Sie diesen Service bitte unter der Telefonnummer 07751/86-5432 beim Kundendienst oder unter abfallwirtschaft@landkreis-waldshut.de
+Ich kann den mir genannten Abholtermin leider nicht einhalten.
Verständigen Sie bitte umgehend den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07751/86-5432 oder per Mail unter Kundenservice.Abfallwirtschaft@landkreis-waldshut. de
+Warum muss bei der Abholung das Altholz vom Sperrmüll getrennt im Hof/auf dem Gehweg bereitgestellt werden?
Da Altholz und Sperrmüll getrennt verwertet werden, kommen auch zwei separate Entsorgungsfahrzeuge. Während Sperrmüll generell thermisch verwertet (verbrannt) wird, wird aus Altholz z. B. eine neue Spanplatte.
Annahmestellen
- Recyclinghof Bad Säckingen (79713 Bad Säckingen)
- Recyclinghof Bonndorf (79848 Bonndorf)
- Recyclinghof Dettighofen (79802 Dettighofen)
- Recyclinghof Görwihl (79733 Görwihl)
- Recyclinghof Grafenhausen (79865 Grafenhausen)
- Recyclinghof Höchenschwand (79862 Höchenschwand)
- Recyclinghof Hohentengen (79801 Hohentengen)
- Recyclinghof Jestetten (79798 Jestetten)
- Recyclinghof Klettgau-Grießen (79771 Klettgau-Grießen )
- Recyclinghof Küssaberg (79790 Küssaberg)
- Recyclinghof Lauchringen (79787 Lauchringen)
- Recyclinghof Laufenburg (79725 Laufenburg)
- Recyclinghof Murg (79730 Murg)
- Recyclinghof Rickenbach (79736 Rickenbach)
- Recyclinghof St. Blasien (79837 St. Blasien)
- Recyclinghof Stühlingen (79780 Stühlingen)
- Recyclinghof Todtmoos (79682 Todtmoos)
- Recyclinghof Ühlingen-Birkendorf (79777 Ühlingen-Birkendorf)
- Recyclinghof Waldshut-Tiengen (Bleiche) (79761 Waldshut-Tiengen (Bleiche))
- Recyclinghof Waldshut-Tiengen (Gurtweil) (79761 Waldshut-Tiengen (Gurtweil))
- Recyclinghof Wehr (Deponie Lachengraben) (79664 Wehr)
- Recyclinghof Wutach-Münchingen (79879 Wutach)
- Recyclinghof Wutöschingen (79793 Wutöschingen)
+FAQ Biotonne
+Meine Biomüll-Tonne wurde nicht geleert, woran kann das liegen?
Dies kann bei der Biotonne drei Gründe haben:
1. Sie haben eine Rote Karte an der Biotonne, weil Störstoffe vorhanden sind. Was Sie dann tun können, erfahren Sie unter Abfallarten/Biotonne unter der Überschrift "Was passiert, wenn Fremdstoffe über die Biotonne entsorgt werden?"
2. Biotonnen werden nicht geleert, wenn sie überfüllt sind oder das Gefäß zu schwer ist. In diesen Fällen sollte Ihre Biotonne mit einem orangen Reklamationsaufkleber markiert sein. Entfrachten Sie die Biotonne auf das zulässige Höchstgewicht und stellen Sie die Tonne in 14 Tagen wieder bereit.
3. Es ist auch möglich, dass Gefäße gesperrt sind oder dass das Müllgefäß beschädigt ist. Auch in diesen Fällen müsste dies auf dem orangen Aufkleber vermerkt sein und Sie müssen sich beim Kundendienst melden.
Fehlen der orange Reklamationsaufkleber oder die Rote Karte, melden Sie sich ebenfalls beim Kundendienst – wir sorgen für eine Nachleerung innerhalb der nächsten beiden Arbeitstage. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Nachleerung nur erfolgt, wenn die Tonne ab 6 Uhr morgens schon bereitstand. War dies nicht der Fall, ist eine Nachleerung nicht möglich.
1. Sie haben eine Rote Karte an der Biotonne, weil Störstoffe vorhanden sind. Was Sie dann tun können, erfahren Sie unter Abfallarten/Biotonne unter der Überschrift "Was passiert, wenn Fremdstoffe über die Biotonne entsorgt werden?"
2. Biotonnen werden nicht geleert, wenn sie überfüllt sind oder das Gefäß zu schwer ist. In diesen Fällen sollte Ihre Biotonne mit einem orangen Reklamationsaufkleber markiert sein. Entfrachten Sie die Biotonne auf das zulässige Höchstgewicht und stellen Sie die Tonne in 14 Tagen wieder bereit.
3. Es ist auch möglich, dass Gefäße gesperrt sind oder dass das Müllgefäß beschädigt ist. Auch in diesen Fällen müsste dies auf dem orangen Aufkleber vermerkt sein und Sie müssen sich beim Kundendienst melden.
Fehlen der orange Reklamationsaufkleber oder die Rote Karte, melden Sie sich ebenfalls beim Kundendienst – wir sorgen für eine Nachleerung innerhalb der nächsten beiden Arbeitstage. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Nachleerung nur erfolgt, wenn die Tonne ab 6 Uhr morgens schon bereitstand. War dies nicht der Fall, ist eine Nachleerung nicht möglich.
+Kann man mithilfe des Detektionsgeräts (Störstoffinder) sagen, WAS ich falsch gemacht habe und welche Störstoffe genau sich in meiner Biotonne befinden?
Nein. Das Detektionsgerät funktioniert nicht wie ein Röntgengerät (z. B. an einem Flughafen), bei dem man „sehen“ kann, was genau sich in der Tonne befindet. Die Tonne wird quasi unsichtbar mittels eines Wirbelstrom-Induktionsverfahrens gescannt. Der Müllwerker hört in diesem Fall nur einen sehr eindringlichen Piepton, wenn er die Tonne zur Leerung einhängt. Zeitgleich wird die Schüttung blockiert, so dass auch keine Leerung ausgelöst werden kann. Eine Hilfestellung, welche Stoffe nicht in die Biotonne dürfen bzw. eventuell (meist versehentlich) in der Tonne gelandet sein können, befindet sich auf der Rückseite der dann verteilten Roten Karte. Weitere Hinweise finden Sie hier oder Sie sprechen mit unserem Ansprechpartner.
+Meine Biotonne ist voller Maden – brauche ich einen neuen Filter?
Nicht unbedingt. Wenn Ihre Biotonne bei geschlossenem Deckel nicht riecht, liegt das Madenproblem nicht am Filter. Erst wenn bei geschlossenem Deckel ein übler Geruch wahrzunehmen ist, sollten Sie Ihren Filter tauschen. Weitere Empfehlungen: Den Deckelrand immer sauber halten, beim Vorsortieren ein geschlossenes Gefäß verwenden und das Biogut möglichst trocken halten (gut in Zeitungspapier wickeln). Das ist das Wichtigste, damit keine Fliegen angelockt werden. Weitere Hilfestellungen zum Thema Madenbefall finden Sie unter Nutzungstipps/Biotonne.
+Warum darf jeder Haushalt nur EINE Biotonne bestellen?
- Die Biotonne im Landkreis Waldshut ist freiwillig. Bei der Bereitstellung wurde pro Privathaushalt eine Biotonne kalkuliert. In § 1 der Abfallwirtschaftssatzung ist festgelegt, dass alle Personen durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der abfallarmen Kreislaufwirtschaft beitragen sollen. Dazu sollen sie insbesondere……angebotene Rücknahmesysteme nutzen. Zu diesen Rücknahmesystemen gehören bezüglich der biogenen Küchenabfälle die Biotonnen. Darüber hinaus stehen für die Entsorgung von Gartenabfällen und Grünschnitt insbesondere 23 Recyclinghöfe mit Grünschnittannahme sowie 9 dezentrale Grünschnittannahmestellen im Landkreis zur Verfügung. Findet Grünschnitt in der Biotonne Platz, kann er auch in der Biotonne entsorgt werden.
- Gerade in sehr vegetationsreichen Jahren besteht die Gefahr, dass etliche Biomüll-Touren aufgrund des immens hohen Biomüll-Aufkommens nicht an einem Tag zu bewerkstelligen sind und Leerungen am Folgetag nachgeholt werden müssen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für den Entsorger in einem eng getakteten Holsystem! Mit einer zweiten Biotonne je Haushalt mit großen Gärten, würde sich dieses Problem nochmals verschärfen und eine geregelte Abfuhr wäre in den Sommermonaten kaum mehr möglich. Aufgrund der Hitze ergibt sich daraus dann auch recht schnell ein hygienisches Problem, da ein Madenbefall durch den Biofilterdeckel zwar eingeschränkt, aber nicht ganz verhindert werden kann. (Gerade auch bei Biotonnen, die eben nicht mit Grünabfall sondern mit Essensresten gefüllt sind).
- Eine zweite Biotonne je Haushalt würde nur während der vegetationsreichen Zeit etwa 4 bis 6 Monate mitgenutzt, danach bliebe sie unbenutzt stehen. Daher werden Biotonnen nur gestellt, wenn sie auch ganzjährig genutzt werden. Erfahrungsgemäß reicht eine 240 l Biotonne ganzjährig auch für Mehrpersonen-Haushalte aus. Im Winter ist eine 240 l Tonne von Mehrpersonen-Haushalten kaum zu füllen. Wir empfehlen trotzdem, die Biotonne auch im Winter stets 14-tägig zur Leerung bereitzustellen.
+Darf Tierstreu (aus Privathaushalten) in die Biotonne?
Streu/Bodenmaterial:
JA: Organisches Kleintierstreu (wie z.B. Stroh/Heu, Sägespäne etc.)
Biologisch abbaubares Katzenstreu (wenn kompostierbar)
Holzstreu/Hackschnitzel (z.B. vom Schildkrötenterrarium)
NEIN: Sand (z.B. aus Vogelkäfigen)
Mineralisches Kleintierstreu / mineralisches Katzenstreu
Katzenstreu aus Bentonit (Tonmineralien/mineralisches Gestein)
Verunreinigtes Streu; also mit Exkrementen/Tierkot und sich im Streu befindlicher Kot/Urin
JA: Tierkot von Kleintieren/Nagern (wie z.B. Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen,
Mäusen, Ratten etc.) muss nicht aus der Streu entfernt werden und darf in die Biotonne
Katzenurin -> mit Urin behaftetes Streu darf in Biotonne
Schildkrötenexkremente im Streu -> aus priv. Kleinbeständen dürfen in die Biotonne
NEIN: Katzenkot/Hundekot -> Restmüll
Hühnermist -> Restmüll, wg. bakterieller Belastung
JA: Organisches Kleintierstreu (wie z.B. Stroh/Heu, Sägespäne etc.)
Biologisch abbaubares Katzenstreu (wenn kompostierbar)
Holzstreu/Hackschnitzel (z.B. vom Schildkrötenterrarium)
NEIN: Sand (z.B. aus Vogelkäfigen)
Mineralisches Kleintierstreu / mineralisches Katzenstreu
Katzenstreu aus Bentonit (Tonmineralien/mineralisches Gestein)
Verunreinigtes Streu; also mit Exkrementen/Tierkot und sich im Streu befindlicher Kot/Urin
JA: Tierkot von Kleintieren/Nagern (wie z.B. Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen,
Mäusen, Ratten etc.) muss nicht aus der Streu entfernt werden und darf in die Biotonne
Katzenurin -> mit Urin behaftetes Streu darf in Biotonne
Schildkrötenexkremente im Streu -> aus priv. Kleinbeständen dürfen in die Biotonne
NEIN: Katzenkot/Hundekot -> Restmüll
Hühnermist -> Restmüll, wg. bakterieller Belastung
+Darf ich „Problempflanzen“ in der Biotonne entsorgen?
Von Krankheit befallene Pflanzen oder Pflanzenteile können in der Regel ohne Bedenken in der Biotonne entsorgt werden. Durch die hohen Temperaturen, die bei der Vergärung bzw. der Kompostierung entstehen, werden die Krankheitserreger oder auch Pilze zuverlässig abgetötet. Dadurch ist gewährleistet, dass der Kompost schädlingsfrei ist.
Achtung! hier gibt es Ausnahmen:
Die Ambrosia-Pflanze muss nach wie vor in einer Plastiktüte luftdicht verpackt über die Restmülltonne entsorgt werden, um eine Weiterverbreitung der hochallergenen Pflanze zu verhindern.
Ferner ist auch der Buchsbaumzünsler eine Ausnahme.
Zwar wird die Raupe des Buchsbaumzünslers problemlos in der Vergärungsanlage abgetötet. Allerdings können auf dem Weg dorthin Falter oder Raupen bei einer Zwischenlagerung entkommen. Befallene Pflanzenteile sollen über die Grünschnittcontainer der Recyclinghöfe und die Grünabfallkompostanlagen in Küssaberg-Ettikon und Obersäckingen entsorgt werden, nicht über die Biotonne.
Achtung! hier gibt es Ausnahmen:
Die Ambrosia-Pflanze muss nach wie vor in einer Plastiktüte luftdicht verpackt über die Restmülltonne entsorgt werden, um eine Weiterverbreitung der hochallergenen Pflanze zu verhindern.
Ferner ist auch der Buchsbaumzünsler eine Ausnahme.
Zwar wird die Raupe des Buchsbaumzünslers problemlos in der Vergärungsanlage abgetötet. Allerdings können auf dem Weg dorthin Falter oder Raupen bei einer Zwischenlagerung entkommen. Befallene Pflanzenteile sollen über die Grünschnittcontainer der Recyclinghöfe und die Grünabfallkompostanlagen in Küssaberg-Ettikon und Obersäckingen entsorgt werden, nicht über die Biotonne.
+Wie und wo kann ich eine Biotonne bestellen ?
Die Biotonne kann über folgende Wege bestellt werden:
1. Nutzen Sie unser Online-Formular
2.Schicken Sie eine Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Beides finden Sie auf der Seite des Kontaktformulars.
3. Bestellen Sie die Biotonne telefonisch beim Kundenservice oder über unseren Ansprechpartner
1. Nutzen Sie unser Online-Formular
2.Schicken Sie eine Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Beides finden Sie auf der Seite des Kontaktformulars.
3. Bestellen Sie die Biotonne telefonisch beim Kundenservice oder über unseren Ansprechpartner
+Ich wohne in einer Wohneigentümergemeinschaft/in einem Mietshaus/einer Wohnanlage. Darf ich auch eine Biotonne bestellen?
Stimmen Sie dies bitte immer mit der Hausverwaltung ab. Entweder gibt es Gemeinschaftstonnen, die von der Hausverwaltung bestellt werden oder Sie müssen die Biotonne für sich selbst bestellen. Wie bei den Restmülltonnen ist auch bei Biotonnen eine gemeinschaftliche Nutzung im Rahmen einer Müllgemeinschaft möglich. Die Größe der Biotonne ist an der Zahl der Nutzer zu orientieren.
+Darf Frittierfett in die Biotonne oder in den Kompost?
Da Frittierfett nicht verrottet, darf es nicht über die Biotonne / den Komposthaufen entsorgt werden. Es würde nur den Kompostiervorgang stören, sich um das organische Material in der Biotonne bzw. dem Komposthaufen legen und einen schmierigen Film auf der Oberfläche bilden. Zudem könnte das Fett nach geraumer Zeit in das Erdreich gelangen und das Grundwasser verschmutzen. Am besten geben Sie festes Frittierfett zum Restmüll. Dieser wird später verbrannt, wobei Fett ein guter Brennstoff ist. Flüssiges Frittierfett gehört in die Schadstoffsammlung
+FAQ Schrott
+Wieso gehören Kühlschränke nicht zum Schrott?
Kühlschränke, die eventuell noch mit ozonschädigendem FCKW befüllt sind, dürfen nicht zum Schrott. Kühlschränke dürfen auch nur auf den Recyclinghöfen in Grafenhausen, Jestetten, Küssaberg, Laufenburg, Murg, St. Blasien, Stühlingen und auf der Kreismülldeponie Lachengraben abgegeben werden.
Annahmestellen
- Recyclinghof Grafenhausen (79865 Grafenhausen)
- Recyclinghof Jestetten (79798 Jestetten)
- Recyclinghof Küssaberg (79790 Küssaberg)
- Recyclinghof Laufenburg (79725 Laufenburg)
- Recyclinghof Murg (79730 Murg)
- Recyclinghof St. Blasien (79837 St. Blasien)
- Recyclinghof Stühlingen (79780 Stühlingen)
- Recyclinghof Wehr (Deponie Lachengraben) (79664 Wehr)
+Ich habe die Vereinssammlung leider verpasst – gibt es noch eine Abholmöglichkeit für meine Schrott-Großgeräte wie Waschmaschine und Herd?
Sie können gewerbliche Entsorger mit der Abholung beauftragen. Bitte klären Sie mit diesen unbedingt vorher die Kosten! Gewerbliche Entsorger finden Sie z. B. in den Gelben Seiten. Ansonsten besteht nur die Möglichkeit der Selbstanlieferung auf den Recyclinghöfen.
+FAQ Sperrmüll
+Wieviel sind 2 m³ Sperrmüll?
Beispielbilder wieviel 2 m² ca. sind, finden Sie in der Rubrik Sperrmüll.
Annahmestellen
- Recyclinghof Bad Säckingen (79713 Bad Säckingen)
- Recyclinghof Bonndorf (79848 Bonndorf)
- Recyclinghof Dettighofen (79802 Dettighofen)
- Recyclinghof Görwihl (79733 Görwihl)
- Recyclinghof Grafenhausen (79865 Grafenhausen)
- Recyclinghof Höchenschwand (79862 Höchenschwand)
- Recyclinghof Hohentengen (79801 Hohentengen)
- Recyclinghof Klettgau-Grießen (79771 Klettgau-Grießen )
- Recyclinghof Küssaberg (79790 Küssaberg)
- Recyclinghof Laufenburg (79725 Laufenburg)
- Recyclinghof Murg (79730 Murg)
- Recyclinghof St. Blasien (79837 St. Blasien)
- Recyclinghof Stühlingen (79780 Stühlingen)
- Recyclinghof Todtmoos (79682 Todtmoos)
- Recyclinghof Ühlingen-Birkendorf (79777 Ühlingen-Birkendorf)
- Recyclinghof Waldshut-Tiengen (Bleiche) (79761 Waldshut-Tiengen (Bleiche))
- Recyclinghof Wehr (Deponie Lachengraben) (79664 Wehr)
- Recyclinghof Wutach-Münchingen (79879 Wutach)
+Ich habe meine Abrufkarte für Sperrmüll/Altholz leider verlegt. Was kann ich tun?
Wollen Sie Sperrmüll/Altholz selbst anliefern, brauchen Sie die Abrufkarte, die jedem Müllkalender beiliegt. Auch für die schriftliche Bestellung einer Abholung von Sperrmüll/Altholz wird die Abrufkarte wird benötigt.
Habe Sie Ihre Karte verlegt, dann können Sie bei Ihrer Gemeinde einen neuen Müllkalender erhalten und die Karten dann entnehmen. Bei mehr als 2 m³ werden beide Karten gebraucht.
Wenn Sie Ihren Sperrmüll/Ihr Altholz abholen lassen und die Anmeldung online-vornehmen, wird eine Abrufkarte nicht benötigt. Die Online-Anmeldung wird dann wie eine Abrufkarte behandelt und im System bei Ihrem Gebührenkonto hinterlegt. Gleiches gilt, wenn Sie die Anmeldung für eine Abholung von Sperrmüll/Altholz telefonisch vornehmen. Auch hier wird keine Abrufkarte benötigt und Ihre Anmeldung wird im System hinterlegt.
Habe Sie Ihre Karte verlegt, dann können Sie bei Ihrer Gemeinde einen neuen Müllkalender erhalten und die Karten dann entnehmen. Bei mehr als 2 m³ werden beide Karten gebraucht.
Wenn Sie Ihren Sperrmüll/Ihr Altholz abholen lassen und die Anmeldung online-vornehmen, wird eine Abrufkarte nicht benötigt. Die Online-Anmeldung wird dann wie eine Abrufkarte behandelt und im System bei Ihrem Gebührenkonto hinterlegt. Gleiches gilt, wenn Sie die Anmeldung für eine Abholung von Sperrmüll/Altholz telefonisch vornehmen. Auch hier wird keine Abrufkarte benötigt und Ihre Anmeldung wird im System hinterlegt.
Annahmestellen
- Recyclinghof Bad Säckingen (79713 Bad Säckingen)
- Recyclinghof Dettighofen (79802 Dettighofen)
- Recyclinghof Görwihl (79733 Görwihl)
- Recyclinghof Grafenhausen (79865 Grafenhausen)
- Recyclinghof Höchenschwand (79862 Höchenschwand)
- Recyclinghof Hohentengen (79801 Hohentengen)
- Recyclinghof Klettgau-Grießen (79771 Klettgau-Grießen )
- Recyclinghof Küssaberg (79790 Küssaberg)
- Recyclinghof Laufenburg (79725 Laufenburg)
- Recyclinghof Murg (79730 Murg)
- Recyclinghof St. Blasien (79837 St. Blasien)
- Recyclinghof Stühlingen (79780 Stühlingen)
- Recyclinghof Todtmoos (79682 Todtmoos)
- Recyclinghof Ühlingen-Birkendorf (79777 Ühlingen-Birkendorf)
- Recyclinghof Waldshut-Tiengen (Bleiche) (79761 Waldshut-Tiengen (Bleiche))
- Recyclinghof Wehr (Deponie Lachengraben) (79664 Wehr)
- Recyclinghof Wutach-Münchingen (79879 Wutach)
+Ich muss als Privathaushalt ein ganzes Haus ausräumen und habe wesentlich mehr als 4 m³ Sperrmüll. Wo und wie kann ich das entsorgen?
Sie transportieren Ihren Sperrmüll selbst zur Deponie Lachengraben in Wehr . Hier kann Sperrmüll auch in größeren Mengen gegen Gebühr abgegeben werden.
Besteht keine Möglichkeit, die große Menge selbst zu transportieren, beauftragen Sie bitte einen gewerblichen Abfallentsorger kostenpflichtig mit dieser Entsorgung. Gewerbliche Abfallentsorger finden Sie z. B. in den Gelben Seiten.
Besteht keine Möglichkeit, die große Menge selbst zu transportieren, beauftragen Sie bitte einen gewerblichen Abfallentsorger kostenpflichtig mit dieser Entsorgung. Gewerbliche Abfallentsorger finden Sie z. B. in den Gelben Seiten.
+Wie schnell geht eine Abholung von Sperrmüll, nachdem ich sie beantragt habe?
Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
+Wie erfahre ich den Abholtermin, damit ich den Sperrmüll rechtzeitig bereitstelle?
Sie werden schriftlich oder per E-Mail von der Entsorgungsfirma benachrichtigt. Wichtig: Wenn Sie die Benachrichtigung per E-Mail gewählt haben, schauen Sie unbedingt auch im Spam-Ordner nach bzw. in Unterordnern wie z. B. Werbung oder Newsletter.
Sollten Sie nachzwei Wochen keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte dringend an den Kundenservice unter der Nummer (07751) 86-5432. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Beauftragung.
Sollten Sie nachzwei Wochen keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte dringend an den Kundenservice unter der Nummer (07751) 86-5432. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Beauftragung.
+Die Zeitspanne von 4 Wochen für eine Abholung ist zu lange – ich brauche den Termin eher!
Für ganz Eilige gibt es die Möglichkeit der Expressabholung gegen eine Gebühr von 126 €. Bestellen Sie diesen Service bitte unter der Telefonnummer 07751/86-5432 beim Kundendienst.
+Ich kann den mir genannten Abholtermin leider nicht einhalten.
Verständigen Sie bitte umgehend den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07751/86-5432
Annahmestellen
- Recyclinghof Bad Säckingen (79713 Bad Säckingen)
- Recyclinghof Bonndorf (79848 Bonndorf)
- Recyclinghof Dettighofen (79802 Dettighofen)
- Recyclinghof Görwihl (79733 Görwihl)
- Recyclinghof Grafenhausen (79865 Grafenhausen)
- Recyclinghof Höchenschwand (79862 Höchenschwand)
- Recyclinghof Hohentengen (79801 Hohentengen)
- Recyclinghof Klettgau-Grießen (79771 Klettgau-Grießen )
- Recyclinghof Küssaberg (79790 Küssaberg)
- Recyclinghof Laufenburg (79725 Laufenburg)
- Recyclinghof Murg (79730 Murg)
- Recyclinghof St. Blasien (79837 St. Blasien)
- Recyclinghof Stühlingen (79780 Stühlingen)
- Recyclinghof Todtmoos (79682 Todtmoos)
- Recyclinghof Ühlingen-Birkendorf (79777 Ühlingen-Birkendorf)
- Recyclinghof Waldshut-Tiengen (Bleiche) (79761 Waldshut-Tiengen (Bleiche))
- Recyclinghof Wehr (Deponie Lachengraben) (79664 Wehr)
- Recyclinghof Wutach-Münchingen (79879 Wutach)
+FAQ Blaue Tonne
+Welche Vorteile bringt eine Papiertonne?
1. Bequeme Entsorgung vor der Haustür
2. Keine Zwischenlagerung von Altpapier in der Wohnung, Garage oder im Keller nötig.
3. Der Weg zum Recyclinghof wird eingespart.
4. Weniger wertvolles Altpapier im Restmüll.
5. Die Erfassungsmenge kann gesteigert werden – das schont Ressourcen.
2. Keine Zwischenlagerung von Altpapier in der Wohnung, Garage oder im Keller nötig.
3. Der Weg zum Recyclinghof wird eingespart.
4. Weniger wertvolles Altpapier im Restmüll.
5. Die Erfassungsmenge kann gesteigert werden – das schont Ressourcen.
+Warum darf jeder Privathaushalt nur EINE Blaue Tonne mit 240 l bestellen?
- Die Blaue Tonne im Landkreis Waldshut ist freiwillig. Bei der Bereitstellung wurde pro Privathaushalt eine Blaue Tonne kalkuliert. In § 1 der Abfallwirtschaftssatzung ist festgelegt, dass alle Personen durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der abfallarmen Kreislaufwirtschaft beitragen sollen. Dazu sollen sie insbesondere……angebotene Rücknahmesysteme nutzen. Zu diesen Rücknahmesystemen gehören bezüglich Papier und Pappe die Blauen Tonnen. Darüber hinaus stehen für die Entsorgung von Altpapier 23 Recyclinghöfe mit den entsprechenden Containern für Papier und Kartonage im Landkreis zur Verfügung sowie für Papier die Papiersammlungen der Vereine.
- Ausnahmen gibt es für Gewerbetreibende - siehe Informationen für Gewerbetreibende.
+Darf die Papiertonne mit dem Nachbarn geteilt werden?
Die Nutzung ist auch in Abstimmung mit dem direkten Nachbarn möglich.
+Was passiert, wenn meine Blaue Tonne trotz ordnungsgemäßer Bereitstellung am Leerungstag vergessen wurde zu leeren?
Melden Sie sich beim Kundendienst – wir sorgen für eine Nachleerung innerhalb der nächsten beiden Arbeitstage.
+Was passiert, wenn vergessen wurde, die Papiertonne zur Abholung bereit zu stellen?
Wenn der Abfuhrtermin versäumt wurde, können Sie Ihr Altpapier kostenlos auf dem Recyclinghof entsorgen. Bitte trennen Sie hier jedoch nach Papier und Kartonage. Eine Nachleerung erfolgt in diesem Falle nicht!
+Wem gehört die Papiertonne?
Die Papiertonne ist Eigentum des Landkreises Waldshut. Die Verantwortung für die Leerung der Blauen Tonnen liegt beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, welcher wiederum einen Entsorger mit der Leerung beauftragt.
+Kostet die Papiertonne Grund- und Leerungsgebühren?
Nein, die Papiertonne kostet keine separate Grund- und Leerungsgebühr. In der Müllgebühr, die jede/r Bürger/in jährlich entrichtet, sind auch die Kosten für die Blauen Tonnen mit enthalten, so dass keine separaten Gebühren erhoben werden.
+Warum ist keine Nachleerung/nachträgliche Abholung erfolgt, obwohl ich angerufen habe?
Möglicherweise haben Sie nicht korrekt getrennt. Sind definitiv Materialien in der Blauen Tonne, die dort nicht hineingehören, bleibt diese stehen. Entfernen Sie diese Stoffe und geben Sie sie in das entsprechende Abfallbehältnis (Restmüll, Gelber Sack etc.). Dann stellen Sie die Blaue Tonne zur nächsten Leerung wieder bereit oder entsorgen Sie Papier/Kartonage auf dem Recyclinghof in die dortigen Container.
+FAQ Gelber Sack
+An wen wende ich mich, wenn der Gelbe Sack nicht abgeholt wurde?
Bei Fragen und Reklamationen im Zusammenhang mit der Sammlung der Gelben Säcke können sich Bürgerinnen und Bürger an folgende Hotline der Fa. Remondis wenden:
0800 122 32 55
0800 122 32 55
+Warum muss ich den Verpackungsmüll trennen?
1. Gemäß § 6 Verpackungsgesetz obliegt die Entsorgung der Verkaufsverpackungen und der Gelben Säcke den Systembetreibern. Zuständiger Systembetreiber für den Landkreis Waldshut ist die Landbell AG. Diese hat ab 2021 die Firma Remondis mit der Entsorgung der Gelben Säcke beauftragt.
2. Viele Verpackungen können wieder recycelt werden – das spart Ressourcen und Energie. Ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz.
3. Ohne den Gelben Sack wäre Ihre Restmüll-Tonne sehr schnell voll! Sie sparen also Leerungsgebühren, wenn Sie Verkaufs- und Umverpackungen korrekt trennen.
2. Viele Verpackungen können wieder recycelt werden – das spart Ressourcen und Energie. Ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz.
3. Ohne den Gelben Sack wäre Ihre Restmüll-Tonne sehr schnell voll! Sie sparen also Leerungsgebühren, wenn Sie Verkaufs- und Umverpackungen korrekt trennen.
+Was passiert, wenn ich den Leerungstermin der Gelben Säcke verpasst habe?
Wenn Sie die Gelben Säcke nicht bis zum nächsten Abholtermin zwischenlagern können, können Sie sie auf dem nächstgelegenen Recyclinghof kostenfrei abgeben. Die Standorte finden Sie hier.
+Warum ist keine Nachleerung/nachträgliche Abholung erfolgt, obwohl ich bei Remondis angerufen habe?
Möglicherweise haben Sie nicht korrekt getrennt. Sind definitiv Stoffe im Gelben Sack, die dort nicht hineingehören, bleiben die Säcke liegen. Entfernen Sie diese Stoffe und geben Sie sie in das entsprechende Abfallbehältnis (Restmüll, Blaue Tonne etc.). Dann stellen Sie den Gelben Sack zur nächsten Leerung wieder bereit oder entsorgen Sie den dann korrekt befüllten Gelben Sack auf dem Recyclinghof.
+FAQ Grünabfälle
+Warum darf ich kein Fallobst oder Gemüseabfälle zur Grünkompostierung bringen?
Fallobst und Gemüseabfälle enthalten oft sehr viel Wasser, welches dann als Sickerwasser aufgefangen, aufwändig gereinigt und dann Richtung Kläranlage verbracht werden müsste. Dafür sind Grünkompostierungsanlagen jedoch nicht ausgelegt. Außerdem locken diese Abfälle oft unerwünschte tierische Gäste an. Deshalb müssen sie über die Bio- oder Restmülltonne entsorgt werden.
+Warum darf ich als Bürger nicht mehr als 2 m³ Grünschnitt abgeben, auch wenn mein Garten sehr groß ist und ich teilweise wesentlich mehr Grünschnitt habe?
Auch bei entsprechenden Gewerbebetrieben fällt sehr viel Grünabfall an, und dieser ist kostenpflichtig. Da bei größeren Mengen die Recyclinghofbetreiber nicht unterscheiden können, ob Sie nur ein Bürger mit extrem großem Garten oder eben Gewerbetreibender sind, wurde die Grenze von 2 m³ als „haushaltsüblich“ gezogen. Der Kreistag hat vor vielen Jahren beschlossen, dass Anbietermengen von bis zu 2 m³ als haushaltsübliche Menge kostenfrei sind. Hierdurch wird insbesondere auf Recyclinghöfen verhindert, dass die dortigen Grünschnitt-Container durch wenige Großanlieferer vollständig befüllt werden, und dann andere Anlieferer abgewiesen werden müssen.
+Warum darf ich vom Buchsbaumzünsler und der Miniermotte befallene Pflanzen nur zu den Grünkompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen bringen?
Im Gegensatz zu den Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen, werden auf dem normalen Hauskompost in der Regel nicht die erforderlichen Temperaturen erreicht, um diese Schädlinge unschädlich zu machen.
Die dezentralen Grünschnittsammelstellen werden von den privaten Betreibern nicht kontinuierlich überwacht wie die Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen. Deshalb darf von der Miniermotte oder vom Buchsbaumzünsler befallenes Material auf diesen Sammelstellen nicht abgegeben werden!
Alternativ kann und darf befallenes Material auch in der Biotonne entsorgt werden.
Die dezentralen Grünschnittsammelstellen werden von den privaten Betreibern nicht kontinuierlich überwacht wie die Kompostierungsanlagen in Küssaberg und Bad Säckingen. Deshalb darf von der Miniermotte oder vom Buchsbaumzünsler befallenes Material auf diesen Sammelstellen nicht abgegeben werden!
Alternativ kann und darf befallenes Material auch in der Biotonne entsorgt werden.
+FAQ Restmüll
+Meine Restmüll-Tonne wurde nicht geleert, woran kann das liegen?
Müllgefäße werden nicht geleert, wenn Sie überfüllt sind (Deckel steht offen) oder das Gefäß zu schwer ist. In diesen Fällen sollte Ihr Müllgefäß mit einem roten Reklamationsaufkleber markiert sein.
Es ist auch möglich, dass Gefäße gesperrt sind oder dass das Müllgefäß beschädigt ist. Auch in diesen Fällen müsste dies auf dem roten Aufkleber vermerkt sein und sie müssen sich bei unserem Kundendienst melden.
Fehlt der rote Reklamationsaufkleber, melden Sie sich ebenfalls beim Kundendienst – wir sorgen für eine Nachleerung innerhalb der nächsten beiden Arbeitstage. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Nachleerung nur erfolgt, wenn die Tonne ab 6 Uhr morgens schon bereitstand. War dies nicht der Fall, erfolgt die Nachleerung nicht. Sollte es nötig sein, können Sie bis zur nächsten Leerung in 14 Tagen amtliche blaue Müllsäcke erwerben und dann zur Mülltonne dazu stellen. Mehr Informationen zu den Müllsäcken erfahren sie auf dieser Webseite unter der Abfallart Restmüll
Es ist auch möglich, dass Gefäße gesperrt sind oder dass das Müllgefäß beschädigt ist. Auch in diesen Fällen müsste dies auf dem roten Aufkleber vermerkt sein und sie müssen sich bei unserem Kundendienst melden.
Fehlt der rote Reklamationsaufkleber, melden Sie sich ebenfalls beim Kundendienst – wir sorgen für eine Nachleerung innerhalb der nächsten beiden Arbeitstage. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Nachleerung nur erfolgt, wenn die Tonne ab 6 Uhr morgens schon bereitstand. War dies nicht der Fall, erfolgt die Nachleerung nicht. Sollte es nötig sein, können Sie bis zur nächsten Leerung in 14 Tagen amtliche blaue Müllsäcke erwerben und dann zur Mülltonne dazu stellen. Mehr Informationen zu den Müllsäcken erfahren sie auf dieser Webseite unter der Abfallart Restmüll
+Ich ziehe um. Was muss ich veranlassen?
Sie müssen uns darüber informieren, wann und wohin Sie umziehen. Außerdem ist es für uns wichtig zu wissen, ob Sie Ihren Behälter mitnehmen oder ob wir diesen abholen müssen. Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen und nicht von Ihrem neuen Vermieter Sammeltonnen nutzen müssen, können Sie Ihren Behälter mitnehmen. Müssen Sie an Ihrer neuen Wohnung eine Sammeltonne nutzen, müssen Sie uns dies ebenfalls mitteilen.
Maßgebend für die Gebührenberechnung ist der Monat, in dem Sie uns die Änderung mitteilen. Ziehen Sie z.B. im April um (und der Behälter muss abgeholt werden), melden uns dies aber erst im Mai, müssen Sie bis Mai Gebühren bezahlen. Informationen über einen Umzug können Sie uns entweder telefonisch, via Online-Formular oder per Mail an abfallwirtschaft@landkreis-waldshut.de mitteilen.
Maßgebend für die Gebührenberechnung ist der Monat, in dem Sie uns die Änderung mitteilen. Ziehen Sie z.B. im April um (und der Behälter muss abgeholt werden), melden uns dies aber erst im Mai, müssen Sie bis Mai Gebühren bezahlen. Informationen über einen Umzug können Sie uns entweder telefonisch, via Online-Formular oder per Mail an abfallwirtschaft@landkreis-waldshut.de mitteilen.
+Ich möchte einen kleineren / größeren Behälter/Mein Behälter ist kaputt!
Dies können Sie uns schriftlich, telefonisch oder über das Formular "Onlinebestellung Tonnen" mitteilen. Sie bekommen eine Benachrichtigung, bevor Ihre Tonne getauscht wird.
+Wie werden die Müllgebühren berechnet?
Unsere Müllgebühren setzen sich aus einer Jahresgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Mit der Jahresgebühr werden die Fixkosten der Abfallwirtschaft, z.B. die Kosten für die Recyclinghöfe, die Wertstoff- und Schadstoffsammlungen, die Grünkompostierungs- sowie die Verwaltungskosten gedeckt. Die Jahresgebühr richtet sich nach der Größe des genutzten Müllbehälters. Mit der Leerungsgebühr werden die Kosten für das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen der bereitgestellten Abfälle erhoben.
Mit diesem Müllgebührensystem hat man es selbst in der Hand, wann und wie oft der Mülleimer zur Leerung bereitgestellt wird. Aus Hygienegründen werden jedoch 10 Mindestleerungen veranschlagt und auch automatisch berechnet.
Mit diesem Müllgebührensystem hat man es selbst in der Hand, wann und wie oft der Mülleimer zur Leerung bereitgestellt wird. Aus Hygienegründen werden jedoch 10 Mindestleerungen veranschlagt und auch automatisch berechnet.
+Wie erfolgt die Abrechnung der Müllgebühren?
Die Müllbehälter sind mit einem so genannten Ident-System ausgerüstet. Jedes Gefäß trägt einen Chip mit der Nummer des Müllgefäßes. Bei der Leerung wird diese Nummer am Sammelfahrzeug gelesen und mit Datum im Bordrechner gespeichert. Alle Daten werden an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft überspielt, wo für jeden Haushalt die individuelle Leerungsgebühr präzise errechnet werden kann.
+Wie erfahre ich, wann die Restmülltonne geleert wird? Die Leerungstermine sind zu entnehmen:
- Dem Müllkalender, der einmal jährlich gegen Ende des Jahres an alle Haushalte im Landkreis Waldshut verteilt wird.
- Dieser Website unter der Rubrik Müllkalender
- Der Abfall-App
+Der Aufkleber an meinem Müllgefäß enthält noch eine alte Adresse/ist schlecht lesbar/gar nicht mehr lesbar. Kann mein Müllgefäß trotzdem geleert werden?
Ja, die Leerungen der Tonne werden anhand eines Chips, der im Rand des Gefäßes verbaut ist, erfasst. Sollten Sie einen neuen Adressaufkleber wünschen, nutzen Sie entweder das Formular Fragen zu Leerungen/Gebührenbescheid/Allgemeines, oder kontaktieren Sie den Kundenservice unter der Telefonnummer 07751/86-5432.
+Muss ich mein Müllgefäß im Zuge des Umzugs an die neue Adresse mitnehmen?
Sollten Sie innerhalb des Landkreises Waldshut umziehen, sollten Sie Ihr Müllgefäß und, falls vorhanden, Ihre Blaue Tonne und/oder Biotonne an die neue Adresse mitnehmen. Da jedoch Ihr Kundenkonto zwingend auf die neue Adresse umgeschrieben werden muss, setzen Sie uns unbedingt über den Umzug in Kenntnis. Dies können Sie telefonisch, Online oder per Mail tun an abfallwirtschaft@landkreis-waldshut.de .
Ziehen Sie in einen anderen Landkreis, teilen Sie uns dies ebenfalls über eine der oben genannten Kontaktmöglichkeiten mit. Alle Mülltonnen, die Sie bisher genutzt haben, werden dann abgeholt.
Ziehen Sie in einen anderen Landkreis, teilen Sie uns dies ebenfalls über eine der oben genannten Kontaktmöglichkeiten mit. Alle Mülltonnen, die Sie bisher genutzt haben, werden dann abgeholt.
+Ist der Tausch eines Müllgefäßes nur Anfang des Jahres möglich?
Nein, ein Tausch ist generell das ganze Jahr über möglich
+Was passiert eigentlich mit dem eingesammelten Restmüll?
Alle brennbaren Abfälle entsorgt der Landkreis seit 1996 auf thermischem Wege. Die Verbrennung erfolgt in der Schweiz. Hierzu bestehen Kooperationsverträge mit Kehrichtverbrennungsanlagen im Kanton Aargau und Zürich.
In der KVA Buchs wird mit dem in den zwei Kehrichtöfen erzeugten Dampf eine Turbine mit Generator angetrieben. So lässt sich die Energie des Dampfes in elektrischen Strom umwandeln. Der größte Teil hiervon (75 – 80 %) wird ins öffentliche Netz eingespeist, der Rest wird für den Eigenbedarf der Anlage benötigt. Ein Teil des Dampfes wird für den Betrieb der Fernwärme entnommen. Für die Verteilung der Fernwärme wurde eigens die FEWAG im Jahre 1982 gegründet. Seit 1984 beziehen viele namhafte Firmen die Fernwärme von dieser AG und tragen dazu bei, dass in der Region weniger Schadstoffe in die Luft entweichen.
Auch die KVA Turgi hat die Aufgabe, den Siedlungsabfall umweltgerecht zu verwerten. Dabei wird die wertvolle Energie des Kehrichts zurückgewonnen und entweder als elektrische Energie in das öffentliche Stromnetz, oder als thermische Energie in das Fernwärmenetz der Fernwärme Siggenthal AG eingespeist.
Im Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz in Zürich entstehen aus der Verbrennungswärme Strom für ca. 30.000 und Wärme für ca. 80.000 Wohnungen.
In der KVA Buchs wird mit dem in den zwei Kehrichtöfen erzeugten Dampf eine Turbine mit Generator angetrieben. So lässt sich die Energie des Dampfes in elektrischen Strom umwandeln. Der größte Teil hiervon (75 – 80 %) wird ins öffentliche Netz eingespeist, der Rest wird für den Eigenbedarf der Anlage benötigt. Ein Teil des Dampfes wird für den Betrieb der Fernwärme entnommen. Für die Verteilung der Fernwärme wurde eigens die FEWAG im Jahre 1982 gegründet. Seit 1984 beziehen viele namhafte Firmen die Fernwärme von dieser AG und tragen dazu bei, dass in der Region weniger Schadstoffe in die Luft entweichen.
Auch die KVA Turgi hat die Aufgabe, den Siedlungsabfall umweltgerecht zu verwerten. Dabei wird die wertvolle Energie des Kehrichts zurückgewonnen und entweder als elektrische Energie in das öffentliche Stromnetz, oder als thermische Energie in das Fernwärmenetz der Fernwärme Siggenthal AG eingespeist.
Im Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz in Zürich entstehen aus der Verbrennungswärme Strom für ca. 30.000 und Wärme für ca. 80.000 Wohnungen.
+FAQ Schadstoffe
+Warum gehört Frittierfett in flüssiger Form zur Schadstoffsammlung und in fester Form zum Hausmüll?
Wird Frittierfett in flüssiger Form in den Ausguss geschüttet, kann es sich an den Rohren ablagern und den Abfluss verstopfen. Da es nicht wasserlöslich ist, kann es eventuell sogar die Rohre in der Kanalisation beschädigen. In fester Form – am besten mit ein paar Lagen Zeitungspapier umwickelt – ist es in der Restmüll-Tonne ein hervorragender Brennstoff in der Verbrennungsanlage.
+Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich zum Beispiel in Omas Wohnung größere Mengen an alten Medikamenten vorfinde? Wie entsorge ich sie korrekt?
Sofern die Beipackzettel von Medikamenten keine speziellen Hinweise zur Entsorgung enthalten z. B. Zytostatika (Krebsmittel), können diese Arzneimittel über die Restmülltonne entsorgt werden. Durch die Verbrennung des Restmülls in der Schweiz werden die ggf. in den Medikamenten enthaltenen Schadstoffe (auch die flüssigen) zerstört bzw. inaktiviert. Es gibt allerdings spezielle Arzneimittel (wie z. B. Zytostatika) oder solche, die im Beipackzettel als Schadstoff gekennzeichnet sind. Diese sollten bei der Schadstoffsammlung abgegeben werden. Bei den Verpackungen sollte folgendes beachtet werden: die Pappschachteln gehören zur Kartonage; leere Blister-Verpackungen können über den Gelben Sack entsorgt werden. Werden die Medikamente über Spritzen zugeführt, so sind diese in einer stichfesten Verpackung über den Hausmüll zu entsorgen. Beipackzettel gehören zum Papier.
+Wann muss Wandfarbe in die Schadstoffsammlung?
Farbe in flüssigem Zustand – unabhängig von den Inhaltsstoffen – sollte immer zur Schadstoffsammlung gegeben werden. Lassen Sie am besten jede Farbe aushärten. So kann sie zum Restmüll gegeben werden. Dies ist übrigens unabhängig von jeder Verpackung wie Eimer oder Tuben.
+Darf ich mehrere flüssige Farben/Lacke etc. zusammenschütten?
KEINESFALLS! Hierbei können gefährliche oder sogar explosive Mischungen entstehen! Am besten ist es, die verschiedenen Problemabfälle in der Originalverpackung bei der Schadstoffsammlung abzugeben. Bitte darauf achten, dass nichts auslaufen kann!
+Wie erkenne ich auf den ersten Blick, ob es sich z. B. bei einem Reiniger um schadstoffhaltiges Material handelt?
Folgende Piktogramme helfen dabei, auf Anhieb zu erkennen, dass es sich hierbei um gefährliche Stoffe handelt:
+FAQ Gebühren/Gebührenbescheid
+Muss ich Müllgebühren zahlen und warum?
Ja! Private Haushalte müssen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Das gilt für jeden Haushalt und ist mit Gebühren belegt. Wie das genau geschieht, regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch eine Satzung. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Waldshut legt in § 3 fest, dass Grundstückseigentümer, denen Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen, verpflichtet sind, ihre Grundstücke an die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und die auf ihren Grundstücken anfallenden Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen (sogenannter Anschluss- und Benutzungszwang).
Weitere Informationen siehe Satzungen
Weitere Informationen siehe Satzungen
+Ich habe Müllgebühren für das ganze Jahr bezahlt, ziehe aber jetzt vor dem Jahresende um!
Sobald Ihr Behälter abgeholt oder auf den Nachmieter umgeschrieben wurde, wird eine Endabrechnung für Ihr Kundenkonto erstellt. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, müssen Sie uns einfach Ihre Bankverbindung mitteilen, und das Geld wird Ihnen zurückerstattet.
Ziehen Sie innerhalb des Landkreises um und nehmen Sie Ihren Behälter mit, wird das Guthaben einfach auf das neue Kundenkonto umgebucht.
Ziehen Sie innerhalb des Landkreises um und nehmen Sie Ihren Behälter mit, wird das Guthaben einfach auf das neue Kundenkonto umgebucht.
+Wann ist mit der Jahresabrechnung der Müllgebühren zu rechnen?
Die jährliche Müllgebührenabrechnung wird je nach Gemeinde in der Regel zwischen März und Juni versandt.
Haben Sie Ihr Gefäß erst neu bestellt, so erhalten Sie Ihre erste Rechnung einige Wochen nach Auslieferung des Müllgefäßes.
Haben Sie Ihr Gefäß erst neu bestellt, so erhalten Sie Ihre erste Rechnung einige Wochen nach Auslieferung des Müllgefäßes.
+Ich zahle über die Miete (Nebenkosten) bereits Müllgebühren!
In diesem Fall ist Ihr Vermieter verantwortlich. Entweder bekommen Sie eine eigene Tonne oder der Vermieter regelt die Entsorgung über eine Müllgemeinschaft (Sammeltonne). In diesem Fall muss aber Ihr Vermieter Müllgebühren bezahlen, die er Ihnen dann anteilig weiterberechnet.