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Abfallwirtschaft Landkreis Waldshut

Gebührenpflichtig

Gebührenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten / Preislisten für Kompost etc.

Neben der kostenfreien Entsorgung von Abfällen auf unseren Annahmestellen (Recyclinghöfen), gibt es auch gebührenpflichtige Abfälle, die dort abgegeben werden können. Gebührenpflichtig sind unter anderem:
  • Grünabfälle, bei der Anlieferung auf Kompostieranlagen, Sammelplätzen und Recyclinghöfen: Gewerbliche Anlieferungen sind kostenpflichtig sowie Anlieferungen aus Privathaushalten, die die Menge von 2 m³ pro Woche übersteigen.
  • Sperrmüll, der die Menge von 4 m² jährlich übersteigt (oder mehr als 2 Abrufkarten a 2 m³)
  • Altholz, das zum sogenannten A IV Holz gehört
  • Bauschutt
  • Baustellenabfälle
  • Asbesthaltige Abfälle
  • Künstliche Mineralfaserprodukte etc.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Abfall gebührenpflichtig ist oder nicht, hilft Ihnen unser Abfall-ABC weiter.
Die kompletten Preislisten der Deponie, des Regionalen Annahmezentrums Münchingen sowie der Grünkompostierungsanlage Küssaberg finden Sie untenstehend als PDF. In der Preisliste der Grünkompostierungsanlage Küssaberg sind neben den Gebühren für die oben aufgeführten kostenpflichtigen Abfälle auch die Preise für Kompost, Rindenmulch und Blumenerde enthalten.