Gelber Sack
Allgemeine Infos

Aufgrund des Verpackungsgesetzes sind Produzenten und Inverkehrbringer von Verkaufs- und Umverpackungen gesetzlich verpflichtet, ihre Verpackungen zu lizensieren. Die Lizensierung erfolgt bei Systembetreibern nach dem Verpackungsgesetz. Aktuell gibt es zehn Systembetreiber auf dem Markt, beispielsweise Der Grüne Punkt, BellandVision, Interseroh u. a. Mit den Lizenzgebühren wird die Entsorgung und Verwertung der Verpackungsabfälle finanziert. Deshalb fällt für die Verbraucher/innen keine separate Entsorgungsgebühr für den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne an. Die Lizenzgebühren der Hersteller sind in die Produkte eingepreist und werden von den Verbrauchern an der Supermarktkasse über den Produktpreis mit bezahlt.
Die Systembetreiber beauftragen ihrerseits Entsorgungsunternehmen mit der Entsorgung von Verkaufs- und Umverpackungen. Im Landkreis Waldshut werden die Verpackungsabfälle über den Gelben Sack entsorgt. Eine gelbe Tonne/Wertstofftonne, wie es sie in anderen Landkreisen zum Teil gibt, gibt es im Landkreis Waldshut aktuell nicht.
Die gelben Säcke sind am Tag der Abfuhr um 6 Uhr morgens bzw. am Vorabend zur Abfuhr bereitzustellen.
Ansprechpartner
- Remondis
Tel. 0800 122 32 55