Recyclinghof Bonndorf
79848 BonndorfLindenstr. 17
Öffnungszeiten
Mo 16.00 - 18.00 UhrDo 13.00 - 17.00 Uhr
Sa 09.00 - 13.00 Uhr
Letzte Einfahrt 15 Min vor Schließung der Anlage.
NEU ab 02.12.2024: Sperrmüll-Annahme
Wir bitten um Beachtung folgender Verhaltensregeln auf den Recyclinghöfen im Landkreis Waldshut:
Im Landkreis Waldshut dürfen Recyclinghöfe und Deponien nur von Privathaushalten und Gewerbebetrieben benutzt werden, wenn diese an die öffentliche Müllabfuhr des Landkreises Waldshut angeschlossen sind.
Bitte informieren Sie sich vorher, welche Abfälle angenommen werden. Was nicht den Annahmekriterien entspricht, muss wieder mitgenommen werden.
Es wird nur eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen eingelassen. Hierdurch kommt es ggf. zu Warteschlangen vor den Einfahrtstoren.
Bitte sortieren Sie die Abfälle zuhause vor, um den Aufenthalt zu verkürzen, und tätigen Sie keine Kleinstanlieferungen.
Anweisungen des Betriebspersonals müssen befolgt werden.
Das Betriebspersonal ist nicht verpflichtet, beim Entladen zu helfen.
Die Entnahme von Wertstoffen aus den Containern ist verboten.
Die Geräte zum Entladen (gegebenenfalls Besen, Gabel) sowie Handschuhe sind selbst mitzubringen.
Gewerblich
bis 2,0 m³ möglichAnnahme von
- Altbatterien
- Altglas
- Altkleider
- Altpapier
- Baumschnitt (bis 2 m³)
- CDs ohne Hüllen
- Elektro(nik)-Großgeräte (siehe Abfall--ABC)
- Elektro(nik)-Kleingeräte
- Energiesparlampen
- Flachglas
- Flaschenkorken (keine Kunststoffkorken)
- Gelbe Säcke
- Grünabfälle (bis 2 m³)
- Hartkunststoffe
- Kartonagen
- Keramik
- Möbelholz (A I bis A III)
- Schrott (Metall-)
- Sperrmüll (bis 4 m³)
- Tonerkartuschen, Druckerpatronen
Ansprechpartner
- Deponie Lachengraben
Tel. (07761) 8981 - Regionales Annahmezentrum Münchingen
Tel. (07709) 466 - Grünkompostanlage Küssaberg (GAK)
Tel. (07741) 1618 - Grünkompostanlage Bad Säckingen
Tel. (07761) 51267