14.10.2025
Achtung! Bankseitiger IBAN-Namensabgleich bei Überweisung ab 09.10.2025
Achtung! Bankseitiger IBAN-Namensabgleich bei Überweisung ab 09.10.2025. Überweisungen an das Landratsamt sowie den Eigenbetrieb Pflegeheim aktuell nur mit Empfängerangabe „Landkreis Waldshut“ möglich. Beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft sind zudem noch Landratsamt Waldshut, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Abfallwirtschaftsamt hinterlegt.Ab 09.10.2025 wird bei einer Überweisung von den Banken automatisiert geprüft, ob der angegebene Empfänger mit dem bankseitig hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Diese Empfängerüberprüfung (IBAN-Namensabgleich oder auch Verification of Payee, kurz VoP genannt) führt dazu, dass Sie immer eine Rückmeldung Ihrer Bank über den Status Ihrer Überweisung erhalten. Folgende Rückmeldungen sind möglich:
- Grün (Full Match) / exakte Übereinstimmung Name / IBAN = keine weitere Aktion erforderlich
- Gelb (Close Match) / weitgehende Übereinstimmung Name / IBAN = Auf Rückmeldung der Bank muss aktiv durch Bestätigung oder Änderung der Überweisungsangaben reagiert werden.
- Rot (Missmatching) / keine Übereinstimmung Name / IBAN = Überweisung ist nicht möglich; Überweisungsangaben müssen geändert werden.
- Landratsamt Waldshut ODER
- Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ODER
- Abfallwirtschaftsamt
Eine weitere Differenzierung ist für eine Zahlungszuordung nicht erforderlich!